Angabenvorbehalt

Alle Angaben in diesem Prospekt sind vom Herausgeber sorgfältig geprüft und zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit von Zahlenangaben kann nicht übernommen werden.

Niemand ist berechtigt, über den Prospekt hinausgehende oder vom Prospekt abweichende Angaben im Namen des Prospektherausgebers zu machen, es sei denn, er ist von einem der Vertragspartner hierzu schriftlich autorisiert.

Die Haftung aller (auch künftiger) Vertragspartner für unrichtige oder unvollständige Prospektangaben ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die in diesem Prospekt gemachten Angaben dienen zur Information von Interessenten. Maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen dem Erwerber und dem Verkäufer ist der Kaufvertrag.

Entscheidungen hinsichtlich des Erwerbers von Immobilieneigentum stellen einen komplexen Sachverhalt dar, bei dem rechtliche und steuerliche Gegebenheiten eine wichtige Rolle spielen. Der Erwerber sollte daher die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Der Verkäufer hat weder eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung im Rahmen der Verkaufsverhandlungen vorgenommen.

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